Die Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, engagierte Nachwuchs-Journalisten fit zu machen fĂŒr den Start ins Berufsleben.

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HĂ€ufige Fragen

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Das Magazin zum Mauerfall

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Kontakt:

Alexandra Neffgen
Tel.: 02241-246 2289
Fax.: 02241-246 2573
eMail

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin

FRAGEN VON STIPENDIATEN

FRAGEN VON STIPENDIATEN

Bis wann mĂŒssen Jahresbericht, Scheine und Zeugnisse eingereicht werden?

Die Jahresberichte mĂŒssen bis zum 15. Dezember bei den Referenten eingegangen sein (Ausnahme: Wenn zum 1. Oktober die Aufnahme in die Hauptförderung ansteht, mĂŒssen die Jahresberichte bereits zu diesem Termin vorliegen). Dazu gehören auch vier bis sechs Arbeitsproben sowie Scheine und Zeugnisse. Diese können im Bedarfsfall nachgereicht werden.

Muss beim Gutachten fĂŒr die Hauptförderung ein Formular verwendet werden?

Nein, dieses Gutachten ist formlos. Sein Verfasser muss in der Lage sein, die fachliche Qualifikation des Stipendiaten zu beurteilen. DarĂŒber hinaus kann er sich optional auch zur Persönlichkeit Ă€ußern.

Wann muss der Antrag zur VerlÀngerung der Förderung eingereicht werden?

Der Antrag muss dem zustĂ€ndigen Referenten spĂ€testens sechs Wochen vor Ablauf der Förderung vorliegen. Er ist formlos, muss aber begrĂŒndet werden. Der Besuch von Seminaren ist auch noch nach dem Ablauf der finanziellen Förderung möglich.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich eine Förderung fĂŒr ein Auslandsstudium beantrage?

Eine Auflistung aller Unterlagen, die Sie fĂŒr Ihren Auslandsantrag benötigen, finden Sie Startet den Datei-Downloadhier. Dazu zĂ€hlt auch ein Vordruck (siehe Punkt 1 des Merkblatts), der Startet den Datei-Downloadhier hinterlegt ist. 

Was ist bei einem Studienfach- oder Studienortswechsel zu berĂŒcksichtigen?

Der zustĂ€ndige Referent muss rechtzeitig schriftlich ĂŒber einen geplanten Wechsel informiert werden, bevor dieser in Gang gesetzt wird. Dies ist erst mit einem EinverstĂ€ndnis von Seiten der Stiftung möglich.

Was ist bei Abmeldung von Seminaren zu berĂŒcksichtigen?

Wer sich kĂŒrzer als drei Monate vor Seminarbeginn abmeldet, muss einen "NachrĂŒcker" oder eine AusfallgebĂŒhr von 150 Euro aufbieten. Bei kurzfristigen Absagen weniger als sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne ein Attest mĂŒssen die Gesamtkosten ĂŒbernommen werden. Alle Absagen mĂŒssen schriftlich an Frau BlĂ€tgen gemeldet werden.

Ist eine nachtrÀgliche Anmeldung möglich?

Möglich ist eine nachtrÀgliche Anmeldung, wenn es noch freie SeminarplÀtze oder Tauschwillige gibt. Teilnehmer- und Wartelisten verwaltet Frau BlÀtgen.

Welchen Abschluss vergibt JONA?

Jeder Absolvent erhÀlt ein Zertifikat, auf dem ihm eine volontariatsadÀquate Ausbildung der Journalisten-Akademie bescheinigt wird.