Die Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, engagierte Nachwuchs-Journalisten fit zu machen für den Start ins Berufsleben.

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Das Magazin zum Mauerfall

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Kontakt:

Alexandra Neffgen
Tel.: 02241-246 2289
Fax.: 02241-246 2573
eMail

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin

Das Anforderungsprofil

Voraussetzungen

Seit 1979 bietet die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA) einen anerkannten Weg in den Journalismus. Die Stipendiaten lernen das Recherchieren und Themen verkaufen ebenso wie die Umsetzung ihrer Recherchen auf verschiedenen medialen Plattformen – Print, Radio, Fernsehen, Online. So starten Sie gut gerüstet in den Berufsalltag und können sich später auch als freiberufliche Journalisten am Markt behaupten.

Die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA) richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen. Die Ausbildung ist studienbegleitend und entspricht einem Volontariat. In mehrwöchigen Akademien, in Seminaren und Praktika bereiten sich die Stipendiaten an Wochenenden und in den Semesterferien auf den Berufseinstieg vor. Das Gelernte setzen die Teilnehmer in ihrer redaktionellen freien Mitarbeit in die Praxis um.

Wer sich um ein JONA-Stipendium bewirbt, muss an erster Stelle Talent für den journalistischen Beruf mitbringen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung stellt zudem weitere Anforderungen.

Sie können sich bewerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Abiturienten, die zum nächstmöglichen Semester nach dem jeweiligen Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden
  • Studierende aller Fachrichtungen (s. Vergaberichtlinien); empfohlen wird eine Bewerbung bis zum 3. Fachsemester (Bewerber aus höheren Semestern halten bitte vor ihrer Bewerbung Rücksprache mit einem Referenten der Journalisten-Akademie
  • Sie weisen überdurchschnittliche Abitur- und/oder Studienleistungen auf
  • Sie sind im politischen, gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich engagiert bzw. haben dies vor
  • Sie orientieren sich am christlich-demokratischen Welt- und Menschenbild
  • Sie weisen (idealerweise) Praxis-Erfahrung im Journalismus nach (z. B. durch Praktika, veröffentlichte Beiträge) und bringen die Bereitschaft mit, in den Semesterferien viel Zeit in die journalistische Ausbildung zu investieren und Seminare und Akademien sowie Praktika zu absolvieren

Wer oder was kann nicht gefördert werden?

Nich gefördert werden können:

  • Personen, die bei Förderungsbeginn älter als 32 Jahre sind
  • Studierende, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen (Bewerbungen von Studierenden mit dem Berufsziel Bachelor müssen daher zu einem Zeitpunkt erfolgen, ab dem noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit verbleiben, ein unmittelbar an den Bachelor-Abschluss anschließendes Masterstudium kann jedoch in diese Berechnung einbezogen werden)
  • Studiengänge, die berufsbegleitend absolviert werden
  • Teilzeitstudenten der Fernuniversität Hagen
  • Studierende eines Zweitstudiums, die bereits ein berufsbefähigendes Hochschulexamen aufweisen
  • Auslandsstudien außerhalb der EU bzw. der Schweiz, die zum nächstmöglichen Förderungsbeginn aufgenommen werden oder noch andauern