Die Journalisten-Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, engagierte Nachwuchs-Journalisten fit zu machen für den Start ins Berufsleben.
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Häufige Fragen
Das Magazin zum Mauerfall
Kontakt:
Alexandra Neffgen
Tel.: 02241-246 2289
Fax.: 02241-246 2573
eMail
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
Der Fahrplan zum Stipendium
Von der Bewerbung bis zum Urteil der Prüfungskommission
Wie und wann können Sie sich bewerben?
Wenn Sie sich bewerben möchten, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig bei uns ein.
Unsere Bewerbungsschlusstermine sind der 15. Januar (für das Sommersemester) und der 1. Juli (für das Wintersemester) eines jeden Jahres.
Unsere Richtlinien und Bewerbungsformulare können Sie hier herunterladen.
Die Bewerbung
Der erste Schritt zum Stipendium im Rahmen der Journalistischen Nachwuchsförderung (JONA) ist eine aussagekräftige Bewerbung.
In diese Bewerbung gehören:
- der mehrseitige Bewerbungsfragebogen (ein Passbild neueren Datums kleben Sie bitte auf der 1. Seite auf)
- unterschriebene Einverständiserklärung / Datenschutzerklärung
- ein mehrseitiger, ausformulierter Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift). In dem Lebenslauf gehen Sie auf Ihren persönlichen, schulischen, akademischen, ggf. beruflichen Werdegang ein, weiterhin auf Ihre akademischen und beruflichen Ziele und die fachlichen, politischen, journalistischen und sonstigen Interessen und Aktivitäten.
- eine beglaubigte Fotokopie des Reifezeugnisses (DIN A4, nicht doppelseitig kopiert, nicht geheftet)
- zwei Gutachten von zwei verschiedenen Personen (s. Vordrucke):
- Ein Fachlehrergutachten (gilt nur für Studienanfänger und Erstsemester) fachbezogen auf das Studienhauptfach
oder
ein Hochschullehrergutachten von einem Professor oder einem Angehörigen des akademischen Mittelbaus, der Sie vom Studium her kennt (Studienhauptfach) - Ein Persönlichkeitsgutachten. Es soll von jemandem erstellt werden, der Sie persönlich, Ihren Werdegang und Ihr Engagement beurteilen kann (z. B. Lehrer, Dozent, Pfarrer, Politiker, Redakteur o.ä.). Gutachten von Freunden, Verwandschaft und Studenten o.ä. sind nicht zugelassen!
- Fotokopien aller bisher erworbenen Hochschulscheine (Leistungsnachweise)
- Fotokopien aller Ausbildungs- und Praktikantenzeugnisse
- aktuelle Immatrikulations-/Studienbescheinigung
- maximal 5 journalistsche Arbeitsproben (z. B. aus der Schülerzeitung, Praktika, freier Mitarbeit)
Hinweis: Sollten die Immatrikulationsbescheinigung und/oder das Reifezeugnis (insbesondere bei Studienanfängern) zum Bewerbungsschlusstermin 1. Juli nicht rechtzeitg vorliegen, sind diese möglichst zeitnah nachzureichen.
Prüfung der Bewerbung und Auswahltagung
Sobald die Bewerbungen vorliegen, treffen die JONA-Referenten eine Vorauswahl. Wer überzeugt, wird zur Auswahltagung nach Schloss Eichholz in Wesseling eingeladen.
Hier stehen verschiedene Prüfungen auf dem Programm.
Los geht es mit einem Fragebogen und weiteren journalistischen Übungsaufgaben: Die Bewerber müssen beweisen, dass sie journalistisches Talent haben. In einer Gruppendiskussion müssen die Teilnehmer dann zu einem aktuellen Thema Stellung beziehen.
Ein Einzelgespräch mit der unabhängigen Prüfungskommission schließt die Tagung ab. In dieser dreiköpfigen Jury sitzen mindestens ein Journalist und ein Hochschulprofessor.
Es dauert einige Wochen, bis der Bewerber das Urteil der Jury erfährt. Eine von drei möglichen Antworten kann im Briefkasten liegen: Aufnahme, Absage oder Rückstellung. Im letzten Fall bekommt der Bewerber die Chance, bis zum nächsten Semester die Voraussetzungen zu erfüllen, die die Jury bisher vermisst hat.
